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Mitglieder zu werben zahlt sich aus ...


Warum es sinnvoll ist, Chemnitzer Kinder und Jugendliche, aber auch Frauen und Männer für sportliche Aktivitäten im Tennisverein zu bewegen und sie für eine Mitgliedschaft in unserer Tennisgemeinschaft Stadtpark e.V. zu begeistern

Tennisspielen ist eine sehr schöne Sportart und ungefähr 125 Mitglieder unserer Tennisgemeinschaft Stadtpark e.V. betreiben diesen anspruchsvollen Sport mehr oder weniger mit großer Leidenschaft.

Die Kosten, die dafür dem Verein entstehen, finanzieren wir aus den Mitgliedsbeiträgen, aus Zuschüssen der Stadt Chemnitz, dem Land Sachsen und aus Spenden.

Auf unserer Tennisanlage, mit ihren acht Sandplätzen, in landschaftlich schöner Lage im Chemnitzer Stadtpark, könnten sich aber noch viel mehr Leute tummeln, insbesondere Kinder und Jugendliche. Nicht alle sollen Wettkampfspieler werden, also Breitensport und Wettkampfsport, Freude an gemeinsamer sportlicher Betätigung und Unterhaltung auf der Tennisanlage und im Clubhaus.

Kosten und finanzielle Lasten können von Mehreren besser getragen werden, als von Wenigen.

Deshalb hat der Vereinsvorstand beschlossen: Wer Freunde, Verwandte, Bekannte, Arbeitskollegen, Studienkameraden, Nachbarn, aber auch Schulkameraden oder Geschäftsfreunde zum Tennisspielen im Verein gewinnt, der nützt dem Verein in besonderer Weise und soll deshalb vom Verein etwas wieder bekommen, nicht nur die persönliche Anerkennung und den Dank des Vorstandes, sondern er soll das finanziell spüren. Die Regeln dafür:

1. Ein Vereinsmitglied gewinnt zwei neue zahlende Mitglieder im laufenden Kalenderjahr, es wird dem gewinnenden Mitglied im folgendem Jahr der Mitgliedsbeitrag erlassen und zwar für ein ganzes Jahr. Wahlweise kann die Hälfte der durchschnittliche Beitragshöhe der gewonnenen Mitglieder im Folgejahr ausgezahlt werden. Die Beitragsfreiheit wird hinfällig, oder die wahlweise gewünschte Zahlung, sobald einer der Gewonnenen den Verein wieder verlässt, es sei denn es wird Ersatz gewonnen.

2. Ein Vereinsmitglied, dass bereits zwei neue Mitglieder gewonnen hat, gewinnt weitere Mitglieder, dann werden ihm dafür 40 Prozent der Beitragshöhe des gewonnen Mitglieds für ein Jahr gutgeschrieben oder ausgezahlt.

3. Die Einhaltung der finanziellen Regelung überwacht der Schatzmeister. Die Regelung gilt solange, bis der Vorstand andere Beschlüsse fasst, mindestens aber für zwei Kalenderjahre.

4. Die Wirksamkeit und die Bekanntheit der neuen Regelung wird vom Vorstand regelmäßig überprüft.